
Unsere RUSTIC PROPERTY bekannt als CORTIJO LA GAMERA. BEFINDET SICH IN LA CHAPAS, KOMMUNALE TERM VON MARBELLA (MÁLAGA).
DAS GRUNDSTÜCK IST RUSTIKAL UND BESTEHT AUS EINER FLÄCHE VON INSGESAMT 91.078,60 m², BEVOR ES DURCH DIE GRUNDSTÜCKE Nº 41-42-43 DES GESCHÄFTS Nº 15 VON MARBELLA GEBILDET WURDE, Heute, nach der DIGITALISIERUNG des Katasters, gehören die GRUNDSTÜCKE Nº 41a-42-43-44-45-58-59-60-62-64 zu uns des GESCHÄFTS Nº9 von MARBELLA.
In diesen neuen Parzellen gibt es Fehler in den Grenzen und in der Zuordnung der Eigentümer, so dass die Summe der Teilflächen nicht mit der wirklichen Gesamtsumme der Fläche unserer Parzelle übereinstimmt.
Es befindet sich im Osten der T.M. von Marbella, hat Zugang durch die Urbanisation Hacienda Las Chapas de Marbella, und hat mit einer Brücke über die Costa del Sol Autobahn.
Es grenzt im Süden mit der Costa del Sol Highway selbst, haben wir keinen direkten Zugang zu ihm.
Wenn es eine signifikante Entwicklung, ein Antrag auf Zugang zu den oben genannten Costa del Sol Highway verarbeitet werden könnte.
Das Grundstück ist mittelgebirgig und wird von einem Fluss durchflossen, der die Möglichkeit bietet, Wasser für die Versorgung des Grundstücks und die Stromversorgung zu erhalten.
Die Stromversorgung kann von den nahegelegenen Urbanisationen oder von den Hochhäusern der Gegend übernommen werden.
Hochhaus in der Gegend.
Der Blick auf das Meer und die Berge sind sehr schön, die Gegend ist ruhig und mit einer natürlichen Umgebung. Alle angrenzenden Grundstücke im Osten, Norden und Westen sind ebenfalls ländlich und würden es erlauben, die Fläche zu erweitern, um jedes Projekt zu entwickeln, das mehr Land benötigt.
Die aktuellen Vorschriften zur Landbewirtschaftung in Andalusien könnten den Bau auf dieser Art von ländlichem Land ermöglichen.
Gebäude von öffentlichem und sozialem Interesse, wie zum Beispiel:
1. Als Gebäude von öffentlichem Nutzen und sozialem Interesse gelten unter anderem:
a) Produktionstätigkeiten jeglicher Art, die Einkommen und Beschäftigung schaffen und nicht
nicht auf städtischem oder bebaubarem Grund und Boden angesiedelt werden können, entweder weil sie nicht in irgendeinem Gewerbegebiet angesiedelt werden können,
aufgrund ihrer Unvereinbarkeit, ihrer Größe oder aus einem anderen Grund und nicht aufgrund ihrer Eigenschaften oder ihrer territorialen Auswirkungen und
Umwelt nicht auf diesen Böden angesiedelt werden können, oder weil es sich um Tätigkeiten handelt, die ihre Daseinsberechtigung
in der natürlichen Umwelt haben, wie z. B. land- und viehwirtschaftliche Tätigkeiten, Forstwirtschaft oder Bergbau.
b) Ebenso sind die öffentlichen oder privaten Einrichtungen oder
Gebäude kollektiver Dienstleistungen, die aus landschaftlichen Gründen im ländlichen Raum angesiedelt werden müssen,
Erholungs-, Bildungs-, Gesundheits-, Tourismus- oder andere Gründe.
2. In der Erklärung müssen die Gründe des öffentlichen Nutzens und des sozialen Interesses hinreichend dargelegt werden.
der Nutzung und der Notwendigkeit der Ansiedlung in ländlichen Gebieten.
Durch Erklärung des öffentlichen und sozialen Interesses zulässige Nutzungen und Tätigkeiten
1. Zu den durch die Erklärung des öffentlichen und sozialen Interesses zugelassenen Bauten und Nutzungen gehören folgende:
1.1. Bergbau und mineralgewinnende Tätigkeiten, einschließlich der Gewinnung von Gesteinskörnungen oder Boden.
1.2. Industrielle und produktive Tätigkeiten.
1.3. Fremdenverkehrs-, Sport-, Erholungs-, Freizeit- und Entspannungsaktivitäten, religiöse und soziale Aktivitäten, wie z. B.:
a) Hotelbetriebe, Motels, Apart-Hotels und ähnliche.
b) Betrieb von Hotels, Restaurants und ähnlichen Einrichtungen.
c) Erholungs-, Sport- und Freizeitzentren oder Anpassungen, unabhängig von ihrer Art und der Art der Einrichtung. d) Ferienlager, Campingplätze und ähnliche Einrichtungen.
e) Kulturelle, karitative, wohltätige und religiöse oder spirituelle Aktivitäten.
f) Gesundheits- und Wissenschaftszentren sowie Bestattungsinstitute und Friedhöfe.
g) Bildungs- und Pflegeheime für ältere Menschen.
h) Natur-, Landschafts- und Umweltzentren oder Anpassungen.
i) Deponien, Ablagerungen und Abfalllager, die eine positive Erklärung in Bezug auf die Auswirkungen auf Umwelt und Landschaft haben.
j) Bauten und Einrichtungen im Zusammenhang mit der Erbringung öffentlicher Dienstleistungen, die nicht
Projekt oder in der Planung berücksichtigt wurden.
1.4. Jede andere Aktivität, die mit den Bestimmungen des Artikels 9.1.20 der vorliegenden Verordnung übereinstimmt.
Sie muss durch einen Sonderaktionsplan zur Änderung der Klassifizierung von bebaubarem Land in den von diesen Vorschriften angegebenen Bedingungen bearbeitet werden und es wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung oder
Analyse der Umwelteinflüsse des beantragten Vorschlags, je nach Fall. Ihre endgültige Genehmigung
Zuständigkeit der Junta de Andalucía in Fragen der Raumordnung und Stadtplanung.
Orientierung
Ost
Südost
Süd
Südwest
West
Kategorie
Investition
Weiterverkauf
Gemeinschaftliche Gebühren: 0 € / monatlich
Basura Tax: 0 € / jährlich
IBI-Gebühren: 0 € / jährlich
Höhepunkte
Referenz
R4360549
Preis
€7,286,000
Ort
Las Chapas
Bereich
Málaga
Art der Immobilie
Grundstück
Schlafz.
Badez.
0
Grundstücksgröße
91078 m2
Gebaut
0 m2
Terrasse
0 m2
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